Bedarf nach Sonderschulung?
Wenn ein Schüler in der Volksschule nicht mehr tragbar ist bzw. nicht adäquat beschult werden kann, besteht ein Bedarf nach Sonderschulung. Für die Zuweisung zur Sonderschulung ist ein schulisches Standortgespräch (SSG) und eine schulpsychologische Abklärung mit Standardisiertem Abklärungsverfahren (SAV) verbindlich anzuwenden. Verantwortlich für die Zuweisung zur Sonderschulung ist die Schulpflege. Daneben muss auch die Fremdplatzierung indiziert sein.
Für eine Aufnahme braucht es letztendlich 4 x ein JA, dasjenige des Jugendlichen, der Eltern, des Grundhof-Teams und zusätzlich die Anmeldung durch eine Amtsstelle mit Kostengutsprache.