Werkschule Grundhof

Verfahren / Ablauf

Bedarf nach Sonderschulung?

Wenn ein Schüler in der Volksschule nicht mehr tragbar ist, bzw. nicht adäquat geschult werden kann, besteht ein Bedarf nach Sonderschulung. Es braucht einen ausgewiesenen Sonderschulstatus (wird meist durch den schulpsychologischen Dienst verfügt). Daneben muss auch die Fremdplatzierung indiziert sein.

Die Aufnahme erfolgt nach einem Erstgespräch mit dem Schüler, den Eltern und dem Versorger. Der Schüler verbringt danach eine Schnupperwoche bei uns, um sich von den Lebens- und Lernbedingungen ein Bild machen zu können.

Für eine Aufnahme braucht es letztendlich 4 x ein JA, dasjenige des Jugendlichen, der Eltern, des Grundhof-Teams und zusätzlich die Anmeldung durch eine Amtsstelle mit Kostengutsprache.